Kreisvereinigung
Ihre Wahl
Werden Sie Mitglied bei den FREIE WÄHLER Kreisvereinigung Main-Kinzig.
Sollten Sie sich für uns entscheiden, so bitten wir Sie, den Mitgliedsantrag bitte erst ausdrucken und dann ausfüllen. Diesen können Sie uns anschließend entweder per Fax, oder aber auch per Post an unsere zentrale Kreisgeschäftsstelle oder vorzugsweise gleich direkt zur Landesgeschäftsstelle schicken.
Die Pflichtfelder * sind für eine Rückantwort erforderlich. Ihre persönlichen Angaben dienen der Mitgliederbetreuung und werden nicht ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung an Dritte weitergegeben.
Mitgliedsantrag (Kreisvereinigung)
Der jährliche Mindestbetrag beträgt: 96,00 €.
Hier können Sie direkt für die FREIEN WÄHLER Main-Kinzig einen Spendenbeitrag zur Förderung und Unterstützung tätigen.
Sie können unser Überweisungsvorlage benutzen:
Überweisungsformular Online ausfüllen. (Unsere Kontoangaben sind bereits eingetragen. Bitte ergänzen Sie dann nur noch Ihre Kontoangaben und den Spendenbetrag). Danach können Sie dann das Überweisungsformular ausdrucken, unterschreiben und bei Ihrer Bank abgeben.
Wir brauchen Sie!
FREIE WÄHLER finanzieren sich über Mitgliedsbeiträge, Spende und aus der Parteienfinanzierung.
Hiervon leisten wir einen entscheidenden Beitrag zur demokratischen Grundordnung unseres Landes. Nur dank Ihres Beitrages können wir unsere Politik organisieren und unsere gemeinsamen Ziele umsetzen.
Bitte beachten Sie, dass Mitgliedsbeiträge und Spenden an FREIE WÄHLER Main-Kinzig steuerlich absetzbar sind!
Unsere Bankverbindung:
VR Bank Hanauer Sparkasse
IBAN: DE46 5065 0023 0000 1294 03
BIC: HELADEF1HAN
Bei Mitteilungen oder Fragen schreiben Sie einfach eine E-Mail an geschaeftsstelle@freie-waehler-mkk.de
Geben Sie bitte bei Spenden auf unser Bankkonto immer Ihre Adresse im Verwendungszweck an. Nur so können wir Ihre Spende zuordnen und Ihnen eine Spendenbescheinigung zukommen lassen.
- Es dürfen 50% der Spenden an politische Parteien, höchstens 825 €/1 650 € (Einzelpersonen / Ehegatten), von der tariflichen Steuer abgezogen werden (§ 34g S. 2 EStG ). -> Spart 825 EUR Steuern.
- Durch Nr. 1 nicht verbrauchte Zuwendungen an politische Parteien können bis zur Höhe von 1 650 €/3 300 € als Sonderausgaben abgezogen werden (EStG § 10b Abs. 2 ). -> Spart davon mit deinem Grenzsteuersatz bei 1.650 EUR Spenden ca. 700 EUR Steuern (bei rd. 42% Steuersatz)
Nur auf diesem Weg können wir unabhängig vom Einfluss Dritter Politik im Sinne der Bürger betreiben.
Damit wir auch in Zukunft Kampagnen, Projekte und Wahlkämpfe effektiv gestalten können, sind wir auf Spenden angewiesen. Wenn Sie unsere bürgernahe, unideologische Politik unterstützen möchten, freuen wir uns sehr über Ihre Spende!
Sie möchten sich bei uns selbst einbringen!
Hier können Sie an uns Ihre Anliegen mitteilen.
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